Kinderrechtejahr 2019 in Düsseldorf

Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Diese steht für das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ und wurde von fast allen Mitgliedsstaaten ratifiziert. Mit insgesamt 54 Artikeln legt die Konvention wesentliche Standards zum Schutz der Kinder und Jugendlichen weltweit fest und stellt damit das wichtigste Menschenrechtsinstrumentarium für Minderjährige dar. 2019 jährt sich das Inkrafttreten dieser Übereinkunft zum 30. Mal – zu diesem Anlass initiieren das Familienmagazin Libelle und der Kinderschutzbund Ortsverband Düsseldorf e.V. das Kinderrechtejahr.

Vom Papier auf die Straße – Kinderrechte in der Stadt erleben

Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln

Das 30-jährige Jubiläum bietet einen guten Anlass, um das gesamte Themenspektrum der Kinderrechte ein Jahr lang in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Dabei sollen nicht nur erfreuliche Entwicklungen und bisherige Erfolge gewürdigt werden – denn es gibt auch noch einiges zu tun! Wir wollen: Aufmerksamkeit erzeugen, aufklären, Zukunftsperspektiven entwickeln, erinnern, Forderungen aufstellen, spielen, sichtbar werden, diskutieren und vieles mehr …

Die UN-Konvention bietet eine weltweit relevante Handlungsgrundlage für jeden von uns. Wie viele andere gesetzliche Vereinbarungen bleibt sie in der alltäglichen Praxis aber zunächst weitestgehend abstrakt. Das wollen wir mit dem Aktionsjahr 2019 ändern – in Düsseldorf und möglichst darüber hinaus. Um das zu erreichen, werden ein ganzes Jahr lang Aktionen initiiert, die Kinderrechte auf ganz unterschiedliche Art und Weise sichtbar machen: auf der Bühne, im Museum, im öffentlichen Raum, auf dem Podium sowie in Kita, Schule, Jugendzentrum und Familie.

Bei allen Aktionen sollen die besonderen Perspektiven von Kindern und Jugendlichen eine möglichst starke Beachtung finden. Unter der Prämisse der Partizipation werden viele Projekte mit ihrer Mitwirkung gestaltet oder federführend von ihnen durchgeführt werden.

Bunt und heterogen – als Aktionsbündnis aktiv werden!

Mit dem Ziel, die Kinderrechte ein Jahr lang auf die Stadtagenda zu rücken, sind alle Interessierten dazu einladen, sich an dem Aktionsjahr zu beteiligen und Teil eines Aktionsbündnisses zu werden. Je größer und vielfältiger das Bündnis, desto größer die Strahlkraft und desto mehr lässt sich gemeinsam erreichen. Jede Bürgerin und jeder Bürger der Stadt sind dabei angesprochen. Insbesondere rufen wir aber Düsseldorfer Institutionen zur Mitbeteiligung auf: Vereine, Kulturhäuser, soziale Einrichtungen, Jugendzentren, Kirchen, Bildungsträger, Schulen, Kitas etc. – alle, denen das Wohl von Kindern und Jugendlichen ein Anliegen ist, können aktiv werden. Das Aktionsbündnis stellt eine tragende Säule des Projektes dar und sorgt für eine Implementierung der Thematik in die breite Öffentlichkeit.

Initiative, Gesamtkoordination, Netzwerk

Das Projekt Kinderrechtejahr 2019 wurde vom Familienmagazin Libelle (Geschäftsführer Frank Walber) und dem Kinderschutzbundes Düsseldorf (Geschäftsführerin Bettina Erlbruch) initiiert. Die Projektleitung wird an der Schnittstelle der beiden Institutionen erfolgen, in enger Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Düsseldorf, das die Maßnahme auch finanziell unterstützt. Die operative Projektkoordination übernimmt der Sozialwissenschaftler und Kulturmanager Michael Janowicz (M.A.) in freier Mitarbeit.

Das Projektbüro mit Sitz im Libelle Verlag fungiert als allgemeine Kontaktstelle nach außen und übernimmt federführend übergreifende Aufgaben wie Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Redaktion von Werbemitteln und Internetauftritt, Pflege des Veranstaltungskalenders, Dokumentation usw. Eine Kernaufgabe besteht auch darin, zusätzliche Drittmittel zu akquirieren. Darüber hinaus wird im Projektbüro die Arbeit des Aktionsbündnisses koordiniert. Neben der Organisation und Dokumentation von Netzwerk- und Arbeitsgruppentreffen sollen hier alle Aktivitäten zusammengetragen, organisatorisch abgestimmt und ggf. gemeinsam geplant werden. Im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt die Koordinationsstelle die beteiligten Akteure bei der Planung einzelner Vorhaben, insbesondere durch Wissenstransfer sowie Vermittlung von Projektpartnern.

Alle am Aktionsbündnis beteiligten Institutionen werden im Rahmen der Möglichkeiten als aktive Akteure des Netzwerkes nach außen präsent sein.

Zielgruppen

Zu den Zielgruppen des Aktionsjahres zählen alle Institutionen und Personen, die in unterschiedlichen Kontexten mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Dazu gehören Betreuungs- und Bildungseinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendzentren), Kultur-, Sozial-, und Gesundheitseinrichtungen, private Freizeitanbieter sowie alle Familien und Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.

Des Weiteren sollen alle öffentlichen Stellen angesprochen werden, die sich zwar nicht primär an Kinder richten, an denen die Belange und Bedürfnisse von Minderjährigen aber Relevanz haben sollten (aus den Bereichen Stadtplanung, Verkehr, Umwelt, Sozialpolitik usw.).

Und als Zielgruppe nicht zuletzt: die Kinder und Jugendlichen selbst!

Motivation, Ziele, Nachhaltigkeit

Mit dem Aktionsjahr sollen die in der UN-Konvention postulierten Rechte mit Leben gefüllt und konkret vor Ort sichtbar werden. Ein ganzes Jahr lang sollen die Bürgerinnen und Bürger in Düsseldorf auf ganz unterschiedlichen Ebenen mit diesem Thema in Berührung kommen. Um das zu erreichen, wollen wir:

  • Informationen zugänglich machen

  • Kulturangebote durchführen

  • auf Beratungs- und Hilfsangebote hinweisen

  • die Thematik im Bildungssegment verankern

  • Beteiligungsmöglichkeiten stärken

  • Netzwerke und Partnerschaften anregen

  • Foren für Austausch und Diskussion schaffen

  • Ideen und Konzepte für die Zukunft entwickeln

  • bleibende „Erinnerungsstücke“ hinterlassen

Das mittelfristige Ziel ist es, die Kinderrechte nicht nur für den Zeitraum des Aktionsjahres auf die Stadtagenda zu rücken, sondern auch darüber hinaus nachhaltig zu verankern. Mit Unterstützung der Stadtverwaltung und der großen Sozialverbände kann es gelingen, Schulen, Kitas, Freizeiteinrichtungen und andere Bildungseinrichtungen systematisch an dem Prozess zu beteiligen.

Wirkungsbereiche, Inhalte, Aktionsformate

Kultur

  • Ausstellungen: z.B. in öffentlichen Gebäuden (Bibliotheken, Bürgerhäuser…)
  • Theater: z.B. Junges Schauspielhaus/FFT, Puppentheater in Kitas und Schulen
  • Musik: z.B. Produktion einer Kinderrechte-CD
  • Film: z.B. beim KinderKinoFest
  • Bildende Kunst: z.B. Streetart-Projekte zum Thema
  • Brauchtum: z.B. Teilnahme am Karnevalszug

Bildung, Soziales

  • Workshops für Fachkräfte und Multiplikatoren
  • Familienbildungsangebote
  • Themenreihen an der VHS
  • Erstellung von Schul- und Vorschulmaterialien
  • Beratungsangebote für Fachkräfte sowie für Kinder/Jugendliche

Information, Diskussion

  • Vortragsreihe, Symposium
  • Diskussionsrunden mit Experten, Politikern, Prominenten
  • Themenreihe im Libelle-Magazin (Schwerpunktthema 2019)
  • Kooperation mit dem Jugendrat
  • Wissenschaftliche Erhebung (z.B. in Kooperation mit der Hochschule)

Öffentlicher Raum, Stadtpolitik

  • Ernennung eines städtischen Kinderbeauftragten
  • Errichtung einer permanenten Ausstellung im öffentlichen Raum (in Anlehnung an den Neusser Kinderrechtepfad oder die Straße der Kinderrechte in Nürnberg)
  • Umbenennung einer Straße bzw. eines Platzes (Platz der Kinderrechte)
  • Plakataktionen
  • Gestaltung einer Straßenbahn

Praktische Umsetzung

Um das Projekt öffentlichkeitswirksam bekannt zu machen und die angestrebte starke Präsenz in der Stadt zu erreichen, sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Internetseite mit allg. Infos und der Vorstellung aller Bündnisteilnehmer
  • laufend aktualisierter Veranstaltungskalender
  • Verbreitung über soziale Online-Netzwerke
  • zwei Programmhefte, jeweils eines für eine Jahreshälfte
  • Infoplakate, Handzettel
  • redaktionelle Schwerpunktsetzung im Libelle-Magazin
  • Medienpartnerschaften mit lokalen Medien (Presse, Lokalradio, WDR)
  • regelmäßige, fokussierte Pressearbeit
  • Nutzung der Öffentlichkeitsarbeitskanäle aller Netzwerkbeteiligten

UN-Kinderrechtskonventionen in Kürze

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention, wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat am 2. September 1990 in Kraft. Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen (alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der USA). Sie definiert Kinder als Menschen, die das 18. Lebensjahr nicht abgeschlossen haben, sofern die Volljährigkeit staatsrechtlich nicht früher eintritt. Die Konvention umfasst 54 Artikel und legt darin wesentliche Standards zum Schutz der Kinder und Jugendlichen weltweit fest. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, umfassen das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen sowie die Beteiligung (siehe Wikipedia).

Kinderrechte Düsseldorf 2019

Im Jahr 2019 jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zum 30. Mal – zu diesem Anlass initiieren der Kinderschutzbund Ortsverband Düsseldorf e.V. und das Familienmagazin Libelle in Kooperation mit dem Jugendamt Düsseldorf das Kinderrechtejahr 2019.