… Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Vernachlässigung, Ausbeutung und Verfolgung

Jedes Kind hat das Recht, vor jeglicher Form von Leid und Ausbeutung geschützt zu werden und Hilfeleistung in Notlagen zu erhalten. Alle Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (Artikel 22, 38)

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